Die „Deutsche Stiftung Denkmalschutz“ (DSD) ließ uns durch ein Schreiben ihres Anwalts vom 30.01.2017 u. a. mitteilen, dass „der Gastronomiebetrieb in der Orangerie deswegen nicht aufrechterhalten werden konnte, weil das Gebäude hierfür schlicht nicht geeignet war und die Einhaltung landesrechtlicher Vorgaben nicht möglich gewesen wäre. Bei Übernahme des Objektes ist das Dach der Orangerie völlig baufällig gewesen, das Dach ist instandgesetzt. Das Gebäude, das ursprünglich für den Zweck errichtet worden ist, Pflanzen zu überwintern (und nicht, Gewerbe zu betreiben), war und ist für eine gewerbliche Nutzung bauphysikalisch nicht geeignet“.
Diese Erklärung verwundert allerdings. Das Dach der Orangerie wurde 1992 saniert. Gleichzeitig wurde im Innern eine Gastronomie und Gästetoiletten eingerichtet. Für diese lagen der „Stiftung Kulturfonds“ bis zum Jahr 2004 alle behördlichen Genehmigungen vor. Nach der Übernahme durch die DSD war plötzlich „das Gebäude für eine gewerbliche Nutzung bauphysikalisch nicht geeignet“. Mit der Schließung des Gastronomiebetriebs in der weithin beliebten Orangerie wird Wiepersdorf um eine Attraktion gebracht und verliert einen Anziehungspunkt für Besucher.